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Ihre Rechtsanwälte für Bergbauschäden am Niederrhein und im Ruhrgebiet

Am Niederrhein und im Ruhrgebiet sind die Auswirkungen des Steinkohlebergbaus nach wie vor vorhanden, oftmals betroffen sind Grundstücke, Gebäude und Kanalisationen von privaten Eigentümern sowie mittelständischen Betrieben.
Die nach dem Bundesberggesetz zu leistenden Entschädigungen, die von Bergbaugesellschaften angeboten werden, sind jedoch nicht immer bautechnisch geeignet und finanziell nicht ausreichend, auch hinsichtlich der zu ersetzenden Nebenkosten für die Hinzuziehung von unabhängigen Fachleuten wie z.B. Gutachter, Rechtsvertretung, Nutzungsbeeinträchtigungen und wegen eines Gebäudeminderwertes zum Beispiel durch Schieflage.
 Die Beurteilung bedarf für jeden Einzelfall einer sorgfältigen und fachgerechten Prüfung.

Herr Rechtsanwalt Barking hat sich seit über 40 Jahren auf die Regulierung der durch den Bergbau verursachten Gebäude- und Grundstücksschäden spezialisiert.

Dies umfasst auch die Geltendmachung von landwirtschaftlichen Bergbauschäden, z.B. Schäden an Gewächshäusern, Aufwuchsschäden und erschwerte Bewirtschaftung durch aufgetretene Erdabsenkungen in landwirtschaftlichen Flächen.

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